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Tierbewusst einkaufen: Kosmetik “ohne Tierversuche”

von Ilona Witten

 

Wussten Sie, dass in Europa alljährlich rund 38.000 Tiere in Tierversuchen gequält und getötet werden, um Shampoos, Cremes und andere Kosmetikprodukte auf Produktsicherheit zu testen? Nachstehend erfahren Sie die Hintergründe und erhalten Einkaufstipps für die tierfreundliche Schönheitspflege.

In Deutschland und auch in Europa gibt es kein Gesetz, das Tierversuche für Kosmetik zwingend vorschreibt.1 Es sei denn, die Hersteller verwenden Substanzen, die unter das Arznei- und Chemikaliengesetz fallen. Nur wenn neue, bisher unerprobte Substanzen verwendet werden, müssen laut Gesetz in-vivo-Versuche durchgeführt werden, soweit keine anerkannten in-vitro-Versuche vorhanden sind.

in-vivo = Tierversuch
in-vitro = Reagenzglas

Mittlerweile stehen der Kosmetikindustrie jedoch rund  8000 erprobte und bewährte Kosmetik-Inhaltsstoffe zur Verfügung.

Viele Hersteller führen dennoch Tierversuche durch, weil sie neue Inhaltsstoffe verwenden oder sie sich vor etwaigen Haftungsansprüchen schützen wollen. Hinzu kommt, dass die in-vivo-Methode in einigen Ländern zwingend vorgeschrieben ist. Wer also auf dem internationalen Markt anbieten will, testet seine Produkte im Tierversuch.

Produktsicherheit durch Tierversuche?

Vernachlässigen wir für einen Augenblick die ethischen Aspekte, aufgrund deren Tierversuche ganz eindeutig abzulehnen sind, und gehen wir der Frage nach, inwieweit solche Tests tatsächlich Produktsicherheit gewährleisten können. Clages, Haferbeck und Rambeck haben schon 1990 darauf hingewiesen, dass die vielfältigen Unterschiede in anatomischer, physiologischer, metabolischer und psychischer Hinsicht keine gesicherten Rückschlüsse vom Tierversuch auf den Menschen zulassen.2 Ruesch beschreibt die unterschiedliche Wirkung von Substanzen bei Mensch und Tier anhand einiger Beispiele: “Zwei Gramm Scopolamin töten einen Menschen, doch Hunde und Katzen können hundertmal höhere Dosen vertragen. Ein einziger Amanita ohalloides (grüner Knollenblätterpilz) kann eine ganze Familie ausrotten, ist dagegen für ein Kaninchen, eines der beliebtesten Versuchstiere, gesunde Nahrung…” 3

Alternative  in-vitro-Methoden

Mittlerweile gibt es alternativ zu den meisten Tierversuchen in-vitro-Methoden, anhand deren die Kosmetik-Inhaltsstoffe getestet werden können. Viele Wissenschaftler sehen in den im Reagenzglas absolvierten Tests gar eine Überlegenheit gegenüber dem Tierversuch, da keine Schwankungen im Wohlbefinden des Individuums die Ergebnisse beeinflussen können.
Damit diese tierversuchsfreien Verfahren von der EU-Kommission anerkannt werden, müssen langwierige und kostenaufwändige Validierungsverfahren durchlaufen werden. Bisher sind nur drei Alternativmethoden validiert worden.

Gesetzesänderung auf EU–Ebene

Dank vieler engagierter Parlamentarier gibt es seit langer Zeit Bestrebungen, die Gesetzeslage zu verändern und in Europa sowohl ein Tierversuchsverbot für Kosmetik als auch ein Vermarktungsverbot für im Tierversuch getestete Kosmetikprodukte durchzusetzen. Nachdem dieses Vermarktungsverbot bereits zweimal verschoben worden ist, weil nicht genügend Alternativmethoden zur Verfügung standen, und die EU-Kommission und das Parlament sich nicht einigen konnten, hat der Vermittlungsauschuss im November 2002 folgenden Beschluss gefasst: ab 2009 sollen Tierversuche für Kosmetikprodukte in der EU endgültig verboten sein. Das Vermarktungsverbot für solche Kosmetik soll in zwei Stufen (2009/2013) erfolgen. Allerdings gilt auch hier die Einschränkung, dass das Inkrafttreten verschoben werden kann, wenn nicht ausreichend tierversuchsfreie Verfahren zur Verfügung stehen. Es ist daher notwendig, dass weitere Finanzmittel auf EU- und auf Länderebene für die tierversuchsfreie Forschung bereit gestellt werden. Dafür setzt sich seit langer Zeit der Bundesverband Menschen für Tierrechte ein. Die Tierrechtler überreichten Renate Künast im Herbst 2003 366.000 Unterschriften, um ihr Anliegen “keine Mäuse für Tierversuche – mehr Geld für tierversuchsfreie Forschung” zu unterstreichen.4 Wie notwendig solche Aktionen sind, zeigt ein Blick auf die Fördermittel: Während die tierexperimentelle Forschung 2003 mit mehreren Hundert Millionen Euro gefördert wurde, sind im Etat 2004 für tierversuchsfreie Forschung gerade mal 2,8 Millionen Euro vorgesehen. Dazu meint Dr. med. vet. Corina Gericke, Referentin des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte: “Es kann nicht angehen, dass mehrstellige Millionenbeträge unserer Steuergelder in die grausame und sinnlose Tierversuchs-Forschung gesteckt werden, während die tierversuchsfreie Forschung immer noch ein Schattendasein führt. Tierversuche sind eine völlig ungeeignete Forschungsmethode, sowohl im medizinischen, als auch im Kosmetik- und Chemikalien-Bereich, da die Ergebnisse aus solchen Tests nicht auf den Menschen übertragbar sind. In der tierversuchsfreien Forschung hingegen steckt die Zukunft. Schon jetzt gibt es zahllose tierversuchsfreie Systeme, die im Gegensatz zum Tierversuch aussagekräftige und verlässliche Ergebnisse liefern. In Amerika wurde beispielsweise ein Chip mit winzigen mit Zellen ausgekleideten Röhren entwickelt, der einen ganzen Organismus nachahmen kann. Was heute noch unvorstellbar ist, kann morgen schon Realität sein. Doch um solche zukunftsweisende Forschung zu entwickeln, bedarf es einer entsprechenden finanziellen und ideellen Förderung.”

Wirtschaftliche Interessen contra Tierschutz

Nachdem das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union dem mühsam errungenen Kompromiss zugestimmt haben, erhob im Sommer 2003 ein Zusammenschluss von 70 Firmen sowie die französische Regierung bei dem Europäischen Gerichtshof  Klage gegen die verabschiedete Kosmetik-Richtlinie. Nach Ansicht der Kläger sei die Richtlinie unvereinbar mit den WTO-Abkommen, da sie den Handel beschränke. Die EU-Richtlinie dürfe nur wirtschaftliche, keine Tierschutz-Angelegenheiten regeln, heißt es in der Klageschrift.
Die SPD-Politikerin Dagmar Roth-Behrendt war die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament und Verhandlungsführerin auf Parlamentsseite im entscheidenden Vermittlungsausschuss. Die Juristin (mittlerweile Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments) ist überzeugt, dass die Gesetzgebung ordentlich durchgeführt worden sei und räumt den Klagen wenig Chancen auf Erfolg ein.

Kosmetikprodukte “ohne Tierversuche” = konkreter Beitrag zum Tierschutz

Während der Streit um die Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetikprodukte nun auf juristischer Ebene andauert, kann jeder einzelne Verbraucher einen ganz persönlichen Beitrag zum Schutz der Tiere leisten. Denn es gibt zahlreiche Hersteller, die freiwillig auf Tierversuche verzichten und keine Rohstoffe verwenden, die nach 1979 im Tierversuch getestet worden sind (siehe Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes).

Neben den Anbietern der Positivliste gibt es mittlerweile auch andere Firmen, die damit werben, dass ihre Kosmetik tierversuchsfrei sei. So wirbt beispielsweise der Body-Shop mit seinem Engagement gegen Tierversuche. Die angebotenenen Produkte, so der Konzern, seien weder im Tierversuch getestet, noch enthalten sie Rohstoffe, die nach dem 1.1.1990 an Tieren getestet worden sind.5 Die in den Naturlostläden erhältliche Kosmetik mit dem Label “Kontrollierte Naturkosmetik” (Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflege e.V.) ist hinsichtlich des ökologischen Standards streng, bezüglich des Tierschutzes aber verhältnismäßig nachlässig. Die Hersteller garantieren zwar, selbst keine Tierversuche durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben, verwenden aber Rohstoffe, die vor dem 1.1.1998 im Tierversuch getestet worden sind.6 Der Deutsche Tierschutzbund weist daraufhin, dass es nach den Richtlinien des BDIHs erlaubt sei, wirbellose Tiere zur Gewinnung von Inhaltsstoffen zu töten, z.B. Läuse für die Herstellung von rotem Farbstoff. Desweiteren seien Rohstoffe von lebenden Wirbeltiere, die zum Teil auf grausame Art gewonnen werden (z.B. Bärengalle), zugelassen. Außerdem müssten nur 60% der Produktpalette eines Herstellers die Kriterien des BDIH erfüllen.7

Die in den Reformhäusern erhältliche neuform-Kosmetik ist nach Angaben der Produzenten weder im Tierversuch getestet noch enthält sie Inhaltsstoffe vom toten Tier. Was die Angaben bezüglich der Durchführung von Tierversuchen anbelangt, verlässt sich neuform jedoch lediglich auf die Zusicherungen ihrer Hersteller.8

Hingegen versichern die auf der Positivliste aufgeführten Kosmetikhersteller rechtsverbindlich, dass sie die strengen Kriterien des Deutschen Tierschutzbundes erfüllen. Diese Angaben werden vom Deutschen Tierschutzbund immer wieder überprüft und bei Verstoß mit Geldbußen geahndet.

So lobenswert das Engagement des Deutschen Tierschutzbundes auch ist, so soll ein Kritikpunkt nicht unerwähnt bleiben. Es wäre wünschenswert, die Richtlinien für die Aufnahme der Kosmetikhersteller in die Positivliste so abzuändern, dass alle von lebenden Tieren stammenden Rohstoffe (wie Milch, Eigelb usw.) ausschließlich aus der ökologischen Tierhaltung stammen müssen.

Übrigens - wer gänzlich auf tierische Inhaltsstoffe verzichten will, findet auf der Positivliste auch Anbieter veganer Kosmetik.

Anmerkungen:
1 Im Gegenteil: § 7 Abs. 5 TschG verbietet gar Tierversuche für Kosmetik. Aber Ausnahmen sind möglich.
2Clages, A., Haferbeck, E., Rambeck, B. (1990): Tierversuche. Göttingen.
3 Ruesch, H. (1995): Die Pharma-Story – Der große Schwindel. München.
4 Bundesverband Menschen für Tierrechte www.tierrechte.de/p77001007x1134.html
5 www.body-shop.com
6 www.kontrollierte-naturkosmetik.de/richtlinien.htm
7 Schreiben v. Dt. Tierschutzbund 22.7.2004
8 www.reformhaus.de; Schreiben vom 30.7.2004

 

Autorin: Ilona Witten
Ilona Witten ist Autorin des Buches: “Tierliebe und der Blick über den Tellerrand. Plädoyer für ein tierbewusstes Verhalten.”

Zur Rezension

 

Hinweis: Dieser Beitrag erschien im Oktober 2004 im Naturkostmagazin "Mahlzeit".

Mehr Infos:

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  • Die Kosmetik-Positivliste
    Seit 1981 stellt der Deutsche Tierschutzbund den Verbrauchern eine Kosmetik-Positivliste zur Verfügung.
    Die Kosmetikhersteller und Läden, die darin aufgeführt sind, haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes für heute tierversuchsfreie Kosmetik in vollem Umfang erfüllt.
    Die Hersteller, die in unserer Kosmetik-Positivliste aufgeführt sind, haben die Möglichkeit, ihre kosmetischen Produkte mit einem rechtlich geschützten Markenzeichen, einem "Kaninchen unter der schützenden Hand", zu kennzeichnen. Für Sie als Verbraucher ist es damit leichter, deren Produkte im Handel zu erkennen. Das Warenzeichen ist in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK) entstanden. Läden und Vertriebsfirmen, die ausschließlich Kosmetika von Herstellerfirmen anbieten, die in der Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes verzeichnet sind, können ebenfalls mit diesem Warenzeichen werben.
    Sie können die Kosmetik-Positivliste als Broschüre bestellen. Senden Sie dazu bitte einen mit 1,53 EUR frankierten Rückumschlag (langes Format) an folgende Anschrift:

    Deutscher Tierschutzbund e.V.
    Baumschulallee 15
    53115 Bonn.

    © Deutscher Tierschutzbund e.V.

    Mehr Infos auf der Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes...mehr

 

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